Bauwerksprüfung

Mit unserem Know-how konzentrieren wir uns auf folgende Schwerpunkte:


1. Baubegleitende Prüfung

Bei der baubegleitenden Prüfung handelt es sich um die Hauptprüfung nach DIN 1076, die auf Wunsch des Bauherrn, in Abhängigkeit vom Baufortschritt etappenweise durchgeführt werden kann. Es werden jeweils Prüfberichte als Zwischenberichte angefertigt; nach Fertigstellung des Bauwerks wird ein Abschlußbericht erstellt.

Vorteil: Bauteile, die nach Fertigstellung des Bauwerkes nicht mehr zugänglich wären können einer Prüfung unterzogen werden. Durch die frühzeitige Fehlermeldung können die Fehler noch vor Fertigstellung des Bauwerkes beseitigt werden. Am Ende bekommt der Bauherr ein Bauwerk mit höchster Qualität, was für die Dauerhaftigkeit sehr wichtig ist. Außerdem können in manchen Fällen Fehler bzw. Schäden festgestellt werden, die die Bauüberwachung übersehen hat.

Nachteil: Aufwendigere Prüfung als sonst, demzufolge zeitintensiv.
Baubetrieb und Bauüberwachung sind in der Regel nicht sehr erfreut über diese fremde Prüfung, deswegen sollte der Bauherr dem Prüfbüro, das ja im Grunde im Auftrag des Bauherren für Qualitätssicherung sorgt , vertrauen.


2. Prüfung nach Fertigstellung

Es handelt sich um die erste Hauptprüfung nach DIN 1076 bei neuen Brücken (1. Prüfung ist vor Abnahme der Bauleistung und 2. Prüfung vor Ablauf der Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche fällig) oder um die alle sechs Jahre fälligen Hauptprüfungen bei älteren Bauwerken.
Ferner sind die einfachen Prüfungen alle drei Jahre fällig.

3. Weiterführende Untersuchungen

Im Rahmen der Hauptprüfungen oder aus besonderem Anlaß können weitere Untersuchungen bzw. Leistungen erforderlich werden. Das sind z.B. Feststellung der Lage und des Zustandes der Bewehrung, Messung der Betondeckung, Bestimmung der Betondruckfestigkeit sowohl zerstörungsfrei als auch nach entsprechender Kernbohrung, Karbonatisierungsprüfung, Bestimmung der Chloridbelastung, Prüfung von Verbindungsmitteln (Nieten, Schrauben, Schweißverbindungen), Prüfung der Beschichtung und Messung der Schichtdicke bei Stahlbauteilen, Vermessung, Ultraschallprüfung, Endoskopie,... etc..

Insgesamt ergeben die Bauwerksprüfungen und die weiterführenden Untersuchungen erst dann einen Sinn, wenn die daraus resultierenden Empfehlungen umgesetzt werden. Neben Instandsetzungskonzeptionen, die die Prüfberichte abschliessen ergibt sich vielfach die Notwendigkeit einer Instandsetzungsplanung. In manchen Fällen werden sogar Ersatzneubauplanungen unumgänglich.

4. Statische Nachrechnung und experimentelle Tragfähigkeitsbestimmung

Bevor ein Bauwerk errichtet wird, muß dessen Standsicherheit nachgewiesen werden. Dies geschieht entweder rechnerisch oder in Sonderfällen experimentell, z.B. bei neuartigen oder statisch sehr schwierigen Tragwerken. Ferner kommt die experimentelle Tragfähigkeitsbestimmung zur Anwendung bei der Einführung neuer Bauverfahren, bei der Verifikation theoretischer Forschungsergebnisse, vor allem im Zusammenhang mit aufgetretenen Bauschäden und notwendigen Instandsetzungs- und Verstärkungsmaßnahmen, bei der Untersuchung von repräsentativen Bauwerken, bei Fehlen von Bauwerksunterlagen, bei kritischen Bauwerkszuständen, bei zu geringer rechnerischer Tragfähigkeitseinstufung, bei erhöhter Verkehrsbelastung durch höhere Verkehrslasten, ...etc.. Auch die Tragfähigkeitseinstufung ( gemäß DIN 1072 für zivile Lastklassen und STANAG 2021 für Militärlastklassen ) bestehender Bauwerke erfordert statische Nachrechnungen, die in vielen Fällen ohne experimentelle Absicherung nicht sicher sind. Trotz der heutigen Verfügbarkeit von modernen FEM-Statik-Programmsystemen mit relativ hoher mathematischer Genauigkeit und Zuverlässigkeit, bleibt jede Berechnung bzw. Nachrechnung nur so gut und wirklichkeitsnah, inwieweit Geometrie, Randbedingungen, Lastannahmen und spezielle Materialverhalten berücksichtigt werden. Das heißt, es ist in jedem Fall die Bildung eines zutreffenden Rechenmodells erforderlich, was mit Hilfe von Messungen erreicht werden kann. In zahlreichen Fällen gelten experimentelle Nachweise als Ergänzung oder Ersatz für numerische Berechnungen, z.B. bei höherem Sicherheitsrisiko, bei Fehlen statischer Unterlagen älterer Brückenbauwerke oder bei großen Abweichungen zwischen verfügbaren Rechenmodellen und physikalischer Wirklichkeit. Hier seien zwei effiziente experimentelle Vorgehensweisen im Zusammenhang mit der Beurteilung des Tragverhaltens und der Tragfähigkeit von Brückenbauwerken unter Einbeziehung modernster Meß-, Analyse-, Rechen- und Prüftechnik kurz genannt, nämlich Belastungsversuche und gleichzeitige Verformungsmessungen, und Eigenfrequenzmessungen zur Anpassung bzw. Kalibrierung von Rechenmodellen im Gebrauchszustand. Ferner sind an Bauwerken möglich, Kraft- und Spannungsmessungen, Temperaturmessungen, Ultraschalltechnik, Resonanzfrequenzverfahren, Schallemissionsanalyseverfahren, Messverfahren mit elektromagnetischen Strahlen, magnetische und induktive Meßverfahren, ...etc..

5. Messungen am Bauwerk

Das sind z.B.: 

  • Brückentragfähigkeitsbestimmung unter Einbeziehung modernster Meß-, Analyse-, Rechen- und Prüftechnik  (z.B. durch   Belastungsversuch und Verformungsmessung bzw. durch Eigenfrequenzmessungen zur Optimierung von Rechenmodellen) 
  • Meßtechnische Überprüfung von mechanischen Rechenmodellen zur Beurteilung von Tragverhalten und Tragfähigkeit von Brückenbauwerken bei Einführung neuer Bauverfahren, bei der Verifikation theoretischer Forschungsergebnisse, vor allem im Zusammenhang mit aufgetretenen Bauschäden und notwendigen Instandsetzungs- und Verstärkungs-maßnahmen, bei der Untersuchung von repräsentativen Bauwerken, bei Fehlen von Bauwerksunterlagen, bei kritischen Bauwerkszuständen, bei zu geringer rechnerischen Tragfähigkeitseinstufung, bei erhöhter Verkehrsbelastung durch höheren Verkehrslasten, etc. 
  • Schwingungsanalyse (Gesamttragverhalten)
  • Dehnungsmeßmethoden
  • Schwingungsmessung und Erschütterungsschutz an Brücken und Ingenieurbauwerken
  • Überprüfung von Erfolgen bei Instandsetzungen durch Schwingungsmessungen vor und nach der Instandsetzung
  • Vermessung
  • Rißbreiten - Rißprotokoll, Rißbreitenveränderung
  • Lage und Zustand der Bewehrung, Betondeckung
  • Prüfung der Beschichtung und Messung der Schichtdicke bei Stahlbauteilen
  • Karbonatisierungsprüfung, Chloridbelastung
  • Bestimmung der Betondruckfestigkeit sowohl zerstörungsfrei als auch nach entsprechender Kernbohrung
  • Abreißversuch (Oberflächenhaftzugfestigkeit)
  • Leitfähigkeits-/ Widerstandsmessung (Feuchte)
  • Endoskopie
  • Ultraschallprüfung
  • Prüfung von Verbindungsmitteln (Nieten, Schrauben, Schweißverbindungen)
  • Rißtiefen mit Endoskop

6. Statik

  • Statische Berechnung und Tragfähigkeitseinstufung gemäß DIN 1072 (zivile Lastklassen) und STANAG 2021 (Militärlastklassen )
  • Brückennachrechnungen für Großraum- und Schwertransporte nach den Richtlinien des BMV im Auftrag von  Speditionsunternehmen
  • Tragwerksplanung 

7. Instandsetzungsplanung

  • Leistungsphasen 1 bis 9 HOAI

8. Ersatzneubauplanung bzw. Neubauplanung Leistungsphasen 1 bis 9 HOAI